Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026 · Plater Web & IT

§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen Plater Web & IT, Inh. Florian Plater, Fontanehöfe 4, 16761 Hennigsdorf (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (Verbraucher und Unternehmer) geschlossen werden.

(2) Alle vereinbarten Dienstleistungen (Webdesign, IT-Support, Cloud-Lösungen unter der Marke Plater Cloud) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss & Laufzeit

(1) Die Angebote des Auftragnehmers auf der Webseite sind freibleibend und stellen kein bindendes Angebot dar.

(2) Der Vertrag kommt zustande durch:

  • a) die Annahme eines individuellen Angebots durch den Kunden (z. B. per E-Mail oder Auftragserteilung für die Cloud-Einrichtung), oder
  • b) die konkrete Terminvereinbarung zur Erbringung von IT-Dienstleistungen.

(3) Plater Cloud – Einrichtung und Pflege: Die Einrichtung einer Plater Cloud ist ein einmaliges, in sich abgeschlossenes Projekt. Eine optional vereinbarte laufende Pflege wird monatlich abgerechnet und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat in Textform (E-Mail genügt) gekündigt werden; eine Mindestlaufzeit besteht nicht. Der für den Betrieb genutzte Server-Account wird vom Kunden selbst beim jeweiligen Anbieter unterhalten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 3 Plater Cloud – Einrichtung & Pflege

(1) Leistungsumfang: Der Auftragnehmer richtet unter der Marke Plater Cloud eine Cloud-Umgebung (auf Basis von Nextcloud) auf einem vom Kunden bereitgestellten bzw. in dessen Namen unterhaltenen Server-Account ein. Die Einrichtung umfasst je nach Angebot die Installation, Grundkonfiguration, SSL-Einrichtung und die Anlage der ersten Benutzer. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Die Einrichtung ist eine in sich abgeschlossene Werkleistung.

(2) Optionale Pflege: Auf gesonderte Vereinbarung übernimmt der Auftragnehmer die laufende Pflege (z. B. Einspielen von Sicherheits- und Software-Updates, Überwachung der Backups). Die Pflege ist eine Dienstleistung; ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, sondern das fachgerechte Bemühen.

(3) Server, Infrastruktur und Verfügbarkeit: Der für den Betrieb genutzte Server-Account wird vom Kunden selbst beim jeweiligen Anbieter (z. B. Hetzner Online GmbH) unterhalten; die Vertragsbeziehung zum Anbieter besteht ausschließlich zwischen Kunde und Anbieter. Die Verfügbarkeit der Infrastruktur liegt außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers. Ein Service Level Agreement (SLA) mit garantierten Verfügbarkeits- oder Reaktionszeiten wird nicht gewährt.

(4) Support-Zeiten: Der Auftragnehmer ist ein Einzelunternehmen, das neben einer Haupttätigkeit betrieben wird. Support-Anfragen werden per E-Mail in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen beantwortet. Ein Anspruch auf Sofort-Support oder Erreichbarkeit außerhalb dieser Zeiten besteht nicht.

(5) Datenhoheit & Pflichten des Kunden: Daten, Server-Account und Zugangsdaten liegen vollständig beim Kunden. Der Kunde ist allein für die Verwaltung und Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich und darf keine illegalen, rechtsverletzenden oder schädlichen Inhalte speichern. Der Auftragnehmer hat keinen eigenständigen Zugriff zur Sperrung der Umgebung; bei konkretem Verdacht auf rechtswidrige Nutzung kann er die Erbringung der Pflegeleistung aussetzen und den Kunden zur Abhilfe auffordern.

§ 4 Webdesign: Leistung & Eigentum

(1) Leistungsumfang: Der Auftragnehmer erstellt für den Kunden eine Webseite nach den im Angebot spezifizierten Anforderungen. Im Angebot genannte Korrekturschleifen sind inklusive; darüber hinausgehende Änderungen werden nach Aufwand berechnet.

(2) Mitwirkung des Kunden: Texte, Bilder und Logos werden vom Kunden geliefert. Der Kunde sichert zu, dass er an allen überlassenen Inhalten die erforderlichen Rechte hält, und stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

(3) Hosting & Domain: Bei reinen Webdesign-Projekten tritt der Auftragnehmer nicht als Hosting-Provider auf. Verträge über Domain und Webhosting schließt der Kunde direkt mit einem Drittanbieter ab. Die Webseite geht nach vollständiger Bezahlung zu 100 % in das Eigentum bzw. die Nutzungsrechte des Kunden über.

(4) Abnahme: Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Webseite produktiv nutzt oder nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe wesentliche Mängel in Textform rügt.

§ 5 IT-Support, Reparatur & Lizenzen

(1) Bei Support-Leistungen (Reparatur, Beratung) handelt es sich rechtlich um einen Dienstvertrag. Ein bestimmter Erfolg (z. B. die Wiederherstellung bereits verlorener Daten oder die Reparatur irreparabler Hardware) wird nicht geschuldet, sondern das fachgerechte Bemühen darum.

(2) Software & Lizenzen:

Die Installation kostenpflichtiger Software (z. B. Microsoft Windows, Office) setzt eine vorhandene, gültige Lizenz des Kunden voraus. Der Auftragnehmer installiert keine illegale Software. Lizenzkosten sind nicht in den Dienstleistungspreisen enthalten.
§ 6 Haftung & Datensicherung

(1) Pflicht des Kunden bei PC-Arbeiten: Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn von Support-Arbeiten am PC (vor Ort) eine Sicherung seiner Daten durchzuführen. Der Auftragnehmer wird auf diese Pflicht hinweisen.

(2) Backups bei Plater Cloud: Im Rahmen einer vereinbarten Pflege überwacht der Auftragnehmer die auf dem Server des Kunden eingerichteten automatisierten Backups. Die Backups dienen der Systemwiederherstellung. Für unternehmenskritische Daten hat der Kunde zusätzlich eine eigene, unabhängige Sicherung (z. B. über die Synchronisations-App) vorzuhalten. Die Verantwortung für das Vorhandensein einer funktionsfähigen Sicherung verbleibt beim Kunden.

(3) Haftung: Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(5) Soweit die Haftung nach den vorstehenden Absätzen begrenzt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung wegen Datenverlusts. Bei der Wiederherstellung von Daten haftet der Auftragnehmer für leichte Fahrlässigkeit nur, soweit der Kunde durch zumutbare Datensicherungsmaßnahmen sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

Kurz gesagt: Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden wird unbeschränkt gehaftet. Für leichte Versehen besteht eine Haftung nur bei Verletzung zentraler Vertragspflichten und nur in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens. Eine eigene Datensicherung des Kunden bleibt deshalb unverzichtbar.
§ 7 Preise & Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.

(2) Abrechnung IT-Support: Dienstleistungen nach Aufwand werden im 15-Minuten-Takt abgerechnet.

(3) Abrechnung Plater Cloud: Die einmalige Einrichtungsgebühr ist mit Rechnungsstellung nach Abschluss der Einrichtung fällig. Eine gesondert vereinbarte Pflegegebühr wird monatlich im Voraus zum 1. eines Monats für den laufenden Monat in Rechnung gestellt.

(4) Zahlungsverzug: Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Kommt der Kunde mit einer vereinbarten Pflegegebühr länger als 14 Tage in Verzug, ist der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung berechtigt, die Erbringung der Pflegeleistung bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen. Der Betrieb der Cloud auf dem Server des Kunden bleibt davon unberührt. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verzugsvoraussetzungen.

(5) Preisanpassung: Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine vereinbarte monatliche Pflegegebühr zum Ausgleich gestiegener eigener Kosten mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen in Textform anzupassen. Bei einer Erhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Die Kosten der Server-Infrastruktur trägt der Kunde unmittelbar gegenüber seinem Anbieter und sind nicht Gegenstand dieser Anpassung.

§ 8 Widerrufsrecht & Erlöschen (für Verbraucher)

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesondert erteilten Widerrufsbelehrung.

(2) Erlöschen bei Dienstleistungen (z. B. Sofort-Support): Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

(3) Beginnt die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist und widerruft der Verbraucher anschließend, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen.

(4) Plater Cloud: Wünscht ein Verbraucher die sofortige Einrichtung vor Ablauf der 14 Tage, gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend. Eine vereinbarte Pflege kann der Verbraucher gemäß § 2 Abs. 3 monatlich kündigen.

§ 9 Datenschutz, Verschwiegenheit & AVV

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen privaten Daten und Geschäftsgeheimnisse striktes Stillschweigen zu bewahren. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der zur Leistungserbringung notwendigen Dienstleister. Der für den Betrieb der Plater Cloud genutzte Infrastrukturanbieter (z. B. Hetzner Online GmbH) wird vom Kunden selbst beauftragt; eine etwaige Auftragsverarbeitung in diesem Verhältnis liegt zwischen Kunde und Anbieter.

(2) Auftragsverarbeitung (AVV): Werden bei Plater-Cloud-Verträgen personenbezogene Daten des Kunden oder seiner Nutzer verarbeitet, ist gemäß Art. 28 DSGVO ein Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen. Der Auftragnehmer stellt hierfür eine Vorlage bereit. Der Abschluss wird spätestens mit Inbetriebnahme der Cloud vorausgesetzt.

(3) Datenhoheit bei Vertragsende: Daten und Server-Account verbleiben beim Kunden; die Cloud läuft auch nach Ende einer Pflegevereinbarung weiter. Bei Beendigung einer Pflege übergibt der Auftragnehmer dem Kunden die zur eigenständigen Weiterführung erforderlichen Zugangs- und Konfigurationsinformationen und löscht etwaige bei ihm verbliebene Kopien von Zugangsdaten. Weitergehende gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers in Hennigsdorf. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Änderung dieser AGB: Änderungen dieser AGB teilt der Auftragnehmer dem Kunden mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt dies bei Unternehmern als Zustimmung; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Gegenüber Verbrauchern werden Änderungen nur wirksam, wenn der Verbraucher ihnen ausdrücklich zustimmt; widerspricht er oder reagiert er nicht, wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt, wobei beiden Parteien ein Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens zusteht.